Wie kann ich professionelle Medieninhalte in meinen eigenen Amateurfilmen oder in anderen Formen von privaten Aufzeichnungen verwenden?

Richtlinien für die Verwendung von geschützten Medieninhalten in Amateurfilmen

Folgende Richtlinien können dazu verwendet werden, zu gewährleisten, dass Blu-ray Disc Abspielgeräte nicht die Cinavia-Technologie für die Einschränkung bei der Wiedergabe oder dem Kopieren Ihrer Amateurfilme oder anderer Arten von privaten Aufzeichnungen einsetzt, die professionell produzierte Medieninhalte (darunter auch die Tonspur professionell produzierter Filme oder Fernsehshows) beinhalten:

  1. Jeder Einsatz professionell produzierter Medieninhalte von bis zu 10 Minuten muss von weiteren Einsätzen professionell produzierter Medieninhalte durch Videoabschnitte von wenigstens 10 Minuten getrennt werden.
  2. Professionell produzierte Medieninhalte dürfen nicht über einen Zeitraum von mehr als 10 Minuten wiederholt oder durchgehend eingesetzt werden.

Vorstehende Richtlinien gelten sowohl für den Nutzung von professionell produzierten Medieninhalten in einzelnen Aufzeichnungen als auch für die aufeinanderfolgende Wiedergabe oder das Kopieren dieser Aufzeichnungen mit Blu-ray Disc Abspielgeräten. Zur Vermeidung einer Unterbrechung von aufeinanderfolgenden Wiedergabe- oder Kopiervorgängen dieser Videos sollten Sie für 10 Minuten ein Video von einem anderen Datenträger abspielen, das keine nicht autorisierte Verwendung professionell produzierter Medieninhalte beinhaltet.

Diese Richtlinien gelten nur für professionell produzierte Medieninhalte eines Videos, das ursprünglich direkt an den Verbraucher für die Nutzung in Heim- oder mobilen Geräten ausgeliefert wurde. Falls der Inhalt nur für die Vervielfältigung und den Nutzung mit professioneller Ausrüstung bestimmt war (wie jene in Kinos, Fluglinien und bei „Video-auf-Abruf" Dienstleistungen in Hotels), dann gelten diese Richtlinien nicht und der Nutzung dieser Medieninhalte ist niemals in Amateurfilmen oder anderen Arten von privaten Aufzeichnungen zulässig.